Gremien

Klassenpflegschaft

Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse und mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer. Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. 

 

Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft ist die Interessenvertretung aller Eltern. Alle gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden bilden die Schulpflegschaft. Ihre Vertreterinnen und Vertreter können ebenfalls – wie die Schulleiterin oder der Schulleiter – beratend an den Schulpflegschaftssitzungen teilnehmen. 

 

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören Elternvertreterinnen und -vertreter, Lehrkräfte sowie (an weiterführenden Schulen) Schülerinnen und Schüler an. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule, entscheidet bei festgelegten Angelegenheiten im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften mit und kann Vorschläge und Anregungen an die Schulaufsichtsbehörde oder an den Schulträger richten.

(Quelle: www.schulministerium.nrw.de).


 

Schulpflegschaft
 

1. Vorsitzender: Sven Brandelius

Stellv. Vorsitzende: Verena Türedi

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